Eine Domain
kann (neben der TLD .de) nur bestehen aus Ziffern
(0 bis 9), Buchstaben des lateinischen Alphabets
(A bis Z, also ohne Umlaute und andere Sonderbuchstaben)
und Bindestrichen (-). Sie muss wenigstens einen
Buchstaben enthalten, darf mit einem Bindestrich
weder beginnen noch enden und nicht an der dritten
und vierten Stelle Bindestriche enthalten. Groß-
und Kleinschreibung werden nicht unterschieden.
Die Mindestlänge einer Domain beträgt
drei, die Höchstlänge 63 Zeichen.
Unzulässig als Domains sind die Namen anderer
Top Level Domains (wie gegenwärtig z. B. arpa,
com, edu, gov, int, net, nato, mil, org und sämtliche
länderbezogenen TLDs) sowie deutsche Kfz-Kennzeichen.
Die Einrichtung eigener Subdomains unterhalb der
bei der DENIC registrierten Domain ist zulässig.
Daher
finde ich es umso erstaunlicher, dass man durch
Eingabe von http://www.db.de/
auf den Internetaufritt der Deutschen Bahn gelangt…
Das ist Destandsschutz. Weiteres dazu unter http://www.pcwelt.de/forum/archive/index.php/t-63400.html