In Hessen gilt ja schon seit Oktober letzten Jahres das Nichtraucherschutzgesetz. In abgetrennten Nebenzimmern darf dagegen weiter gequalmt werden. Und so wird bereits vor den Gaststätten für diese “Hinterzimmer” geworben. Am Wochenende hab ich ein besonders schönes Exemplar gefunden. Da wurde doch in einem kleinen Ort in Hessen mit dem vohandensein eines “Rustikalen Raucherstübchens” geworben.